Die vier syrischen Staatsangehörigen mussten zurück in die Schweiz. Die Bundespolizei hat Ermittlungsverfahren wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise in vier Fällen eingeleitet.
Den in der Schweiz wohnhaften und für ein Schweizer Taxiunternehmen tätigen Fahrer erwartet in Deutschland ein Ermittlungsverfahren wegen des versuchten Einschleusens von Ausländern. Weil er bei der Kontrolle Pfefferspray und einen Schlagring dabeihatte, übergaben ihn die Bundespolizisten an die Kantonspolizei Thurgau. Sein Bargeld von 790 Schweizer Franken wurde als Sicherheit für das Strafverfahren einbehalten.
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