Ein wegen eines Doppelmordes in Schwaben angeklagtes Ehepaar will sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Memmingen erklärten die Verteidiger am Dienstag, dass die Beschuldigten schweigen würden.
Dem Paar wird vorgeworfen, den in Altenstadt lebenden Vater des 38 Jahre alten Angeklagten und dessen Partnerin aus Habgier getötet zu haben. Ein dritter Angeklagter ist der Beihilfe angeklagt. Der 32-Jährige aus Baden-Württemberg will sich im Verlauf des Verfahrens äußern.
Der 38-Jährige und seine 33 Jahre alte Ehefrau sollen die Lebensgefährtin des Vaters, eine 55-Jährige, mit 44 Messerstichen getötet haben. Dann sollen sie den 70-Jährigen erstickt haben. Die beiden Opfer haben sich laut Staatsanwaltschaft in der Tatnacht daheim im Bett befunden und nicht mit einem Angriff gerechnet.
Hinterher sollen die beiden Deutschen versucht haben, die Tat als sogenannten erweiterten Suizid zu tarnen. Die Kripo sollte glauben, dass der Rentner seine Lebensgefährtin und sich selbst getötet hat.
Die Polizei zweifelte aber bereits früh daran. Das Motiv ist laut Staatsanwaltschaft Habgier. Das Ehepaar aus Altenstadt habe verhindern wollen, dass der Vater die Schenkung eines Hauses rückabwickelt. Außerdem sollen die Angeklagten auf das Erbe des Vaters und auch auf Teile des Erbes seiner Partnerin spekuliert haben.
Der dritte Angeklagte aus Albstadt, ein Freund des Ehepaares, ist der Beihilfe angeklagt. Der Deutsche soll den beiden mutmaßlichen Tätern durch eine Einladung in einem Chatportal bereits Tage vor der Tat ein falsches Alibi verschafft haben.
In der Tatnacht soll er ihnen dann sein Auto zu Verfügung gestellt und auf das zweijährige Kind des Ehepaars aufgepasst haben. Zudem soll der Softwareentwickler eine Wildkamera, die die Fahrt des Ehepaares zum Tatort hätte aufnehmen können, deaktiviert haben.
Auch bei dem dritten Angeklagten geht die Staatsanwaltschaft von Habgier als Motiv aus. Laut Anklageschrift erwartete der Mann von dem Ehepaar ein »nicht näher bekanntes Geschenk« für seine Hilfe. Für das Verfahren sind nach Angaben des Gerichts 29 Verhandlungstage vorgesehen. 50 Zeugen und zwölf Sachverständige sind geladen. Ein Urteil könnte es im Mai geben.
© dpa-infocom, dpa:240122-99-709365/7