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Tarifabschluss für saarländische Stahlindustrie

Die IG Metall und der Stahl-Verband-Saar haben sich auf einen Tarifabschluss für die saarländische Stahlindustrie geeinigt. Das teilten die Verhandlungspartner am Montagabend mit. Der Abschluss soll auch für Mitarbeiter zweier Unternehmen in Hessen und Baden-Württemberg gelten. Vom Tarifergebnis profitieren den Angaben zufolge rund 14.000 Beschäftigte in der saarländischen Eisen- und Stahlindustrie und bei den Badischen Stahlwerken in Kehl und Buderus Edelstahl in Wetzlar.

Tarifabschluss für Saar-Stahlindustrie
Beschäftigte der saarländischen Stahlindustrie laufen an der Zentrale der Firma Saarstahl vorbei. Foto: Oliver Dietze/DPA
Beschäftigte der saarländischen Stahlindustrie laufen an der Zentrale der Firma Saarstahl vorbei.
Foto: Oliver Dietze/DPA

Die Beschäftigten erhalten den Angaben zufolge eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro. Auszubildende erhalten insgesamt 1800 Euro. Ab April 2025 steigen die Entgelte und die Auszubildendenvergütung um 5,5 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Jörg Köhlinger, Bezirksleiter der IG Metall Mitte und Verhandlungsführer, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. »Die Herausforderungen für die Stahlindustrie im Tarifgebiet der saarländischen Stahlindustrie sind enorm groß und die wirtschaftliche Lage ist in Teilen angespannt. Deshalb bin ich sehr froh, dass es heute gelungen ist, ein tragfähiges Tarifergebnis zu erzielen.«

Der Präsident des Stahl-Verbandes-Saar, Verhandlungsführer Heiko Maas, sagte: »Mit der Inflationsausgleichsprämie schaffen wir eine spürbare finanzielle Entlastung für die Beschäftigten. ... Wir übernehmen Verantwortung für die Beschäftigten in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld.«

Mit Blick auf die Transformation in der Stahlindustrie wurde vereinbart, dass die Arbeitszeit von 35 Stunden auf bis zu 32 Stunden pro Woche reduziert werden kann. Dennoch bestehe teilweise Entgeltsicherheit. Wer beispielweise 32 Stunden pro Woche arbeite, bekomme 33 Stunden pro Woche bezahlt. Sollte hingegen zeitweise Mehrarbeit notwendig sein, kann die Arbeitszeit mit Zustimmung der IG Metall und der Betriebsparteien um bis zu drei Stunden angehoben werden. Für die oberhalb von 35 Stunden geleistete Arbeit gilt die bestehende Mehrarbeitsvergütung.

Das Verhandlungsergebnis steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifkommission. Die Tarifkommission tagt am (morgigen) Dienstag.

© dpa-infocom, dpa:240227-99-136745/2