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Tanzverbot: Bischöfin hält stille Tage für heilsam

Christen gedenken an Karfreitag der Kreuzigung Jesu. Deswegen gilt im Südwesten an dem Tag ein strenges Tanzverbot. Ist das noch zeitgemäß? Die SPD kann sich zumindest eine Lockerung vorstellen.

Landesbischöfin Heike Springhart
Heike Springhart, Landesbischöfin der Evangelischen Landeskirche in Baden, lacht in die Kamera. Foto: Uli Deck/DPA
Heike Springhart, Landesbischöfin der Evangelischen Landeskirche in Baden, lacht in die Kamera.
Foto: Uli Deck/DPA

Die evangelische Landesbischöfin in Baden, Heike Springhart, hält das Tanzverbot an Karfreitag weiter für wichtig. Sie könne die Frage nachvollziehen, ob das Verbot noch zeitgemäß sei, halte das Einhalten von stillen Tagen aber für eine heilsame Unterbrechung für die gesamte Gesellschaft, sagte Springhart der Deutschen Presse-Agentur. »Für uns steckt in gemeinsamen stillen Tagen Kraft für eine Gesellschaft und eine Demokratie. Bezieht man den Hintergrund von Karfreitag auf heute, ist das Gedenken an alle, die Opfer von Krieg, Unterdrückung und Gewalt geworden sind, sinnvoll«, so die Bischöfin.

Das baden-württembergische Feiertagsgesetz ist mit Blick auf die Karwoche streng: Von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr, gilt ein Verbot von Tanzveranstaltungen. Clubs dürfen in dieser Zeit niemanden auf die Tanzfläche lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder für die Veranstalter. Tanzverbote gibt es zudem an Allerheiligen, am Buß- und Bettag sowie am Volkstrauertag und am Totengedenktag.

Auch Sportveranstaltungen sind an Karfreitag im Südwesten Tabu, sie sind am Ostersonntag erst ab 11.00 Uhr wieder erlaubt.

In anderen Bundesländern sind die Regeln teils weniger streng. Erst jüngst hatte etwa der Hamburger Senat die Beschränkungen gelockert und Feiern in der Nacht zum Karfreitag damit ermöglicht.

Die SPD im Landtag könnte sich eine Lockerung in Baden-Württemberg ebenfalls vorstellen, wenn auch nur teilweise. Weil sich die Gesellschaft in Baden-Württemberg ändere, müssten Einschränkungen zum Freizeitverhalten wohl abgewogen werden, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten, Dorothea Kliche-Behnke. »Ein Tanzverbot an Gründonnerstag halte ich nicht für zwingend, aber vom besonderen Schutz des Karfreitags sollten wir nicht abrücken«, sagte sie.

Feiertagsgesetz

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