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Tübinger Verpackungssteuer rechtens: Folgen andere Städte?

Tübingen hat es vorgemacht - folgen nach einem Grundsatzurteil nun andere Städte und Gemeinden mit einer Verpackungssteuer? Zumindest gab es in Mannheim, Karlsruhe oder Freiburg bereits entsprechende Überlegungen.

Boris Palmer
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer steht vor dem Bundesverwaltungsgericht. Foto: Sebastian Willnow
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer steht vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Foto: Sebastian Willnow

So brachten die Grünen im Freiburger Gemeinderat bereits 2020 erfolgreich einen Antrag zur Verpackungssteuer ein, mit dem sich die Verwaltung beschäftigen wollte. Im selben Jahr sagte die Mannheimer Verwaltung zu, die rechtliche Lage zu klären - nach dem nun ergangenen Urteil aus Leipzig forderte die SPD im Mannheimer Gemeinderat am Donnerstag eine schnelle Umsetzung der Verpackungssteuer in der Stadt. Karlsruhe hatte die Entscheidung über eine Steuer wegen der rechtlichen Unsicherheit zurückgestellt - wird das Thema aber nach Worten einer Sprecherin erneut aufgreifen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch die Tübinger Verpackungssteuersatzung im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt. In der Universitätsstadt werden seit Anfang 2022 je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck fällig. Wegen des Rechtsstreits wurden bisher aber noch keine Steuern eingezogen.

Das Grundsatzurteil aus Leipzig »schafft Rechtsklarheit für unsere Mitgliedsstädte«, kommentierte der Städtetag Baden-Württemberg am Donnerstag. Es sei davon auszugehen, dass die Tübinger Verpackungssteuer Nachahmer finden werde. »Dafür werden die Städte aber sicherlich erst einmal die Urteilsgründe abwarten, aus denen sich weitere Hinweise zur rechtmäßigen Ausgestaltung der kommunalen Steuer ergeben werden.«

VGH Mannheim zu Urteil Vorinstanz

Vollständiges Urteil des VGH Mannheim

Mitteilung des BVerwG zum Urteil

© dpa-infocom, dpa:230525-99-823866/2