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Tödlicher Streit zwischen Ukrainern in Unterkunft

Ein Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Achern wird erstochen. Wie kam es dazu? Angeklagt ist ein ukrainischer Landsmann. Zum Prozessauftakt gibt es viele Ungereimtheiten und Erinnerungslücken.

Gerichtsbank
Ein Schild mit der Aufschrift »Angeklagter« wird auf die Gerichtsbank gestellt. Foto: Arne Dedert/DPA
Ein Schild mit der Aufschrift »Angeklagter« wird auf die Gerichtsbank gestellt.
Foto: Arne Dedert/DPA

Schwierige Wahrheitssuche im Prozess um den Tod eines Ukrainers in einer Flüchtlingsunterkunft: Die Staatsanwaltschaft wirft einem 72 Jahre alten, ukrainischen Mitbewohner Totschlag vor. Er soll seinen 64 Jahre alten Landsmann im Juli 2023 in der Unterkunft in Achern (Ortenaukreis) mit einem Küchenmesser in den Oberbauch gestochen und getötet haben. Zuvor soll es einen Streit gegeben haben.

Zum Prozessauftakt am Dienstag vor dem Landgericht Baden-Baden schwieg der Angeklagte zunächst zum Tatvorwurf. Seine Verteidigerin kündigte jedoch im Laufe des Prozesses eine Erklärung an.

Der 72-Jährige, der auf Krücken in den Saal kam, gab lediglich Auskunft zu seiner Person. Demnach wuchs er in der Region Kiew in einem Waisenhaus auf. »Ich war ein Findling.« Seine Eltern habe er nie kennengelernt. Nach einer technischen Ausbildung habe er mit seiner Familie in einem Dorf gewohnt, wo er unter anderem Vorarbeiter gewesen sei und Traktoren repariert habe.

Eine russische Bombe auf sein Haus im Ukraine-Krieg löschte demnach seine Familie aus. Nur er habe mit schweren Verletzungen überlebt. Nach langen Klinikaufenthalten mit verschiedenen Operationen sei er als Flüchtling nach Baden gekommen. In der Unterkunft sei er der »Kindergärtner« gewesen und habe auf die Kleinen anderer Flüchtlinge aufgepasst. Seit der Bombe auf sein Haus auch schwerhörig, machte der 72-Jährige vor Gericht den Eindruck eines gebrechlichen Mannes, der zumeist auf seinen Rollstuhl angewiesen ist.

Wäre er überhaupt zu einer Messerattacke fähig gewesen? Ein ebenfalls ukrainischer Mitbewohner aus der Unterkunft und Zeuge mit vielen Erinnerungslücken meinte, sich zu »100 Prozent« zu erinnern, dass der Angeklagte mit dem Spitznamen »Opa« Streit mit dem späteren Opfer gehabt und mit dem Küchenmesser »herumgefuchtelt« habe. Der 72-Jährige soll dabei zu dem 64-Jährigen gesagt haben: »Willst Du mich ins Gefängnis bringen?« Um was es bei dem Streit ging, wurde zunächst nicht bekannt.

Ebenso unklar blieb, inwieweit Alkohol eine Rolle spielte. Eine Polizistin, die zum Tatort gerufen worden war, erinnerte sich, dass der Angeklagte nach Alkohol gerochen habe. Der hatte zuvor aber behauptet, dass er keinen Alkohol trinke - höchstens mal hin und wieder ein Bier. Die Ausführungen des Zeugen, der seine Erinnerungslücken unter anderem mit Angst vor dem Druck aus der Unterkunft begründete, verfolgte er aufmerksam und reagierte dabei auch mit Beschimpfungen.

© dpa-infocom, dpa:240129-99-798247/4