Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen sei, sei die Kammer von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen und habe deshalb keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, so der Sprecher weiter. Das Gericht habe die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Vorher seien aber sechs Jahre und acht Monate Haft zu vollziehen.
Laut dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte nachts in das Apartment seines Nachbarn eingedrungen sein. Dort soll er mit einem Kantholz, Schlägen, Tritten und einem Wäscheständer auf den zunächst schlafenden Mann losgegangen sein. Das Opfer starb an den Verletzungen. Der Tat soll ein monatelanger Nachbarschaftsstreit vorausgegangen sein.
In dem Apartment sollen noch zwei weitere Männer geschlafen haben. Laut Staatsanwaltschaft ging der Angeklagte auch sie an, verletzte sie aber nicht schwer. Alle Männer standen demnach unter Alkoholeinfluss.
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