Logo
Aktuell Land

Tödlicher Angriff auf Seniorin: Teenager muss in Haft

Erst wirft er einen Mann aus seinem Rollstuhl, später schubst er eine Seniorin von ihrem Fahrrad in den Tod: Ein 15-Jähriger ist zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Für die Jugendkammer sprechen seine Taten eine deutliche Sprache.

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/DPA
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Christoph Soeder/DPA

Weil er eine Seniorin vom Fahrrad stieß und die Frau nach dem Sturz starb, ist ein 15-Jähriger zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen sprach den Jugendlichen am Mittwoch unter anderem der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Verfahren fand wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Jugendkammer sah es laut Mitteilung als erwiesen an, dass der damals 14-Jährige die 78-Jährige im Januar in Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) unvermittelt vom Rad gestoßen hat. Die Frau starb am Folgetag an ihren Verletzungen. Der Junge und die Frau sollen sich nicht gekannt haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Jugendlichen außerdem vorgeworfen, wenige Tage vor dem Angriff auf die Seniorin einen Rollstuhlfahrer verletzt zu haben. Demnach hatte er den Rollstuhl des 41-Jährigen geschnappt, herumgeschoben und schließlich die Griffe hochgerissen, so dass der Mann vornüber herausfiel und sich an den Knien verletzte. Das Gericht sprach den Teenager dafür der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Verurteilt wurde er auch wegen Diebstahls in acht Fällen und der Sachbeschädigung in zwei Fällen.

Die Taten würden eine schädliche Neigung zum Ausdruck bringen und für einen deutlich erhöhten Erziehungsbedarf sprechen, so die Jugendkammer. Obwohl der Angeklagte weitgehend geständig gewesen sei. Bis das Urteil rechtskräftig sei, bleibe die einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe bestehen.

Laut Juristin Theresia Höynck, Vorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, ist die Entstehung von Jugendkriminalität komplex. Deswegen sei auch die Reaktion darauf komplex.

So könne man frühkindliche Gewalterfahrung oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen nicht ändern, man könne jugendlichen Straftätern aber helfen, sie zu verstehen und damit umzugehen. Wichtig sei herauszufinden, wo individuell die Ursache für die Straftat liege. Ihrer Meinung nach bietet das Jugendstrafrecht genug Möglichkeiten, auf junge Straftäter einzugehen. Das Besondere sei, dass es nicht Schuld vergelten, sondern weitere Straftaten verhindern solle.

Website Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen

© dpa-infocom, dpa:230718-99-447618/5