KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil gegen die Mutter auf, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Landgericht Karlsruhe hatte die damals 27-Jährige im Mai 2018 wegen versuchten Mordes zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Laut BGH wurden dabei die Beweise lückenhaft gewürdigt. Der Fall muss deshalb vor einer anderen Strafkammer komplett neu verhandelt werden.
Die Frau aus Marxzell (Kreis Karlsruhe) hatte den damals zwei und vier Jahre alten Mädchen im Juni 2017 Schmerzmittel und andere Medikamente in die Limo gerührt. Auslöser war die Trennung von ihrem Mann, der der Vater der jüngeren Tochter ist. Sie hoffte auf einen Neuanfang - aber er kam vorbei, um die Trennung zu besiegeln. Auf der Rückfahrt schickte ihm seine Ex mehrere Nachrichten aufs Handy und kündigte an, sich und den Kindern das Leben zu nehmen. Er alarmierte rechtzeitig die Polizei.
Das Landgericht ging von einer Tötungsabsicht aus. Davon ist der BGH nicht überzeugt. Die Frau habe annehmen können, dass der Vater als Retter einschreiten werde. Als sie im Krankenwagen aufwachte, sei sie erleichtert gewesen, dass auch ihre Töchter lebten. Das alles muss im neuen Prozess berücksichtigt werden. (Az. 1 StR 441/18) (dpa)