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Supermarkt-Erpresser: Gericht verhängt erneut Haftstrafe

Der Supermarkt-Erpresser vom Bodensee zog mit Anträgen das Revisionsverfahren in die Länge - am Ende wurde er aber doch verurteilt. Das Gericht entschied sich erneut für eine lange Haftstrafe.

Der Supermarkt-Erpresser sitzt im Gericht auf der Anklagebank
Der Supermarkt-Erpresser (hinten, M) sitzt im Gerichtssaal auf der Anklagebank. Foto: Felix Kästle/dpa
Der Supermarkt-Erpresser (hinten, M) sitzt im Gerichtssaal auf der Anklagebank. Foto: Felix Kästle/dpa

RAVENSBURG. Das erneute Verfahren gegen einen Supermarkt-Erpresser vom Bodensee endet mit einer langen Haftstrafe: Das Landgericht Ravensburg verurteilte den 56 Jahre alten Mann am Freitag zu zehn Jahren und sechs Monaten. »Die Tat ist brutal, widerwärtig, perfide und mit extrem hoher Energie ausgeführt worden«, sagte der Vorsitzende Richter Franz Bernhard in seiner Urteilsbegründung. Sie sei getrieben gewesen von Eigensucht, Habgier und Profitsucht des Mannes.

Zuvor hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer elf Jahre und acht Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Der Verteidiger des 56-Jährigen hatte keine Zahl genannt, sich aber für eine Strafe deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft ausgesprochen. Das erneute Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Revision einlegen.

Es war bereits das zweite Mal, dass der 56-Jährige wegen der Erpressung vor Gericht stand. Er hatte 2017 mehrere Gläser Babynahrung mit einer gefährlichen Dosis Gift in Geschäften in Friedrichshafen platziert und von verschiedenen Handelsunternehmen 11,7 Millionen Euro gefordert. 2018 hatte das Landgericht ihn wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) 2019 in Teilen jedoch auf.

Laut BGH hatte der Angeklagte vor dem Gift gewarnt, weshalb keine Tötungsabsicht vorliege. Der Mann habe sich aber der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig gemacht. Der 56-Jährige hatte die Taten, bei denen niemand verletzt wurde, gestanden. Den Vorwurf des versuchten Mordes wies er jedoch von sich und legte nach dem Urteil Revision ein.

Der 56-Jährige sagte am Freitag, ihm sei das Ausmaß seiner Tat zum damaligen Zeitpunkt nicht bewusst gewesen. »Geschweige denn, dass ich mir auch nur einen Gedanken dazu gemacht habe, jemanden zu schädigen.« Er finde nur schwer Worte für seine Tat und das Entsetzen darüber werde jeden Tag größer. Das nahm ihm der Richter jedoch nicht ab: Der Mann habe die Tat im Kern nicht aufgearbeitet, eine Reflexion sei bei ihm nicht zu bemerken gewesen.

Der 56-Jährige hatte den ganzen Freitag über versucht, das Verfahren mit Anträgen in die Länge zu ziehen. So stellte er nacheinander beispielsweise Befangenheitsanträge gegen den psychiatrischen Gutachter, gegen eine Beisitzerin und gegen den Vorsitzenden Richter. Zudem lehnte er seinen Pflichtverteidiger ab. Dieser sagte in seinem Plädoyer, seinem Mandanten stehe eine vom Gutachter attestierte narzisstische Persönlichkeitsstörung im Weg. »Er verliert den Blick für die Realität und fühlt sich durch alles Mögliche angegriffen.« Die zahlreichen Befangenheitsanträge seien genau dafür ein Beispiel. (dpa)