STUTTGART. Nach einem Raser-Unfall mit zwei Toten in der Stuttgarter Innenstadt ist ein junger Mann zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht sprach den 21-Jährigen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig. »Dass Sie ein Mörder sind, konnten wir nicht feststellen«, sagte die Richterin.
Angeklagt war der junge Mann ursprünglich wegen Mordes. Der 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern zwei junge Menschen aus Nordrhein-Westfalen ums Leben kamen.
Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des Angeklagten den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho. Die Richterin warf dem 21-Jährigen zwar einen »riskanten und rücksichtslosen Fahrtstil« vor, allerdings sei der junge Mann zuvor nicht wegen Verkehrsgefährdung aufgefallen.
Die Gefahr für andere bei der Fahrt habe der Mann allerdings erkannt und bewusst in Kauf genommen, er habe auch die Strecke sehr gut gekannt. »Das gesamte Gefahrenszenario war Ihnen bekannt, das wussten Sie«, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung. Mit »völliger Überschätzung seiner Möglichkeiten« habe er allerdings auf sein Können am Steuer vertraut. Der Angeklagte habe ernsthaft darauf vertraut, den Tod anderer nicht zu riskieren, sagte die Richterin weiter. Dies habe die Kammer nicht ausschließen können.
Die Staatsanwaltschaft und die drei Nebenkläger hatten Haftstrafen wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung ausgesprochen. Das Gericht verurteilte ihn wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Der Paragraf kommt nicht nur bei Autorennen mit mehreren Beteiligten zum Tragen, sondern auch, wenn grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren wird, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. »Umgangssprachlich als «Raserei» bezeichnet«, sagte die Richterin.
Das Gericht entschied zudem, den zur Tatzeit 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Er sei abhängig von seiner Familie, sei immer noch das »Nesthäkchen« und »Baby« und stehe finanziell noch nicht auf eigenen Beinen. Ihm soll außerdem der Führerschein abgenommen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Erstmals verhandelte ein Gericht in Baden-Württemberg über eine Mordanklage nach einem Raser-Unfall. Für Aufsehen sorgte zuletzt ein Urteil gegen einen Raser in Darmstadt. Nach einem tödlichen Unfall auf einem Autobahn-Parkplatz in Hessen verurteilte das Landgericht den 19 Jahre alten Fahrer zu sechs Jahren und vier Monaten Jugendstrafe. Die Richter werteten die Tat in ihrer Urteilsbegründung als Mord.
Am Freitag sollten in einem tödlichen Raser-Unfall in Bayern vor dem Landgericht Deggendorf eigentlich die Plädoyers gehalten werden, sie wurden verschoben. Das Gericht hörte kurzfristig zusätzliche Zeugen. (dpa)