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Stuttgarter Raser-Prozess: War es Mord?

»Das ging ruckzuck.« Eine Zeugenaussage, wenige Worte, die die Momente des tödlichen Unfalls beschreiben. Mitten in Stuttgart soll ein Raser den Crash mit zwei Toten verursacht haben. Nun muss ein Gericht klären, ob es Mord war.

Angeklagter
Der Angeklagte wird von einem Justizbeamten in einen Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart geführt. Foto: Marijan Murat
Der Angeklagte wird von einem Justizbeamten in einen Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart geführt. Foto: Marijan Murat

STUTTGART. Was geht vor in einem jungen Menschen, der sich einen PS-starken Sportwagen mietet und durch die Straßen Stuttgarts rast? Der seinen Motor immer wieder aufheulen und die Tachonadel ausschlagen lässt, das Auto dann nicht mehr kontrollieren kann und einen fatalen Crash verursacht? Ist er sich bewusst, dass er eine tödliche Gefahr darstellt? Ein halbes Jahr nach einem Unfall mit zwei Toten sitzt ein 20 Jahre alter Mann auf der Anklagebank - wegen Mordes - und sagt zunächst nichts dazu.

Im »Geschwindigkeitsrausch« sei der junge Mann mit seinem Jaguar F-Type Coupe durch Stuttgart und über die Autobahn gefahren, stundenlang, schildert die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses vor der Jugendkammer des Landgerichts am Mittwoch. Seinen Leih-Boliden habe er an die Grenzen bringen und seinen Freunden imponieren wollen. Das Schicksal anderer? »Das war ihm völlig gleichgültig«, sagt sie. Nur vom Zufall sei abhängig gewesen, ob es zum Zusammenstoß kommen würde.

Beim Zusammenprall von zwei Autos sind in Stuttgart zwei Menschen ums Leben gekommen. Foto: Kohls/SDMG/dpa
Beim Zusammenprall von einem Sportwagen mit einem Kleinwagen sind in Stuttgart zwei Menschen ums Leben gekommen (Archivbild) Foto: Kohls/SDMG/dpa
Beim Zusammenprall von einem Sportwagen mit einem Kleinwagen sind in Stuttgart zwei Menschen ums Leben gekommen (Archivbild)
Foto: Kohls/SDMG/dpa

Es ist die erste Anklage dieser Art nach einem Raser-Unfall in Baden-Württemberg. Einen Präzedenzfall gibt es aber. Denn Anfang März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen rücksichtslosen Raser bestätigt: Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Eine rote Linie für eine Mordverurteilung in Raserfällen legten die Karlsruher Richter nicht fest. »Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls«, urteilten die Bundesrichter.

Der Stuttgarter Einzelfall: Bei der Tempofahrt an einem späten Abend im vergangenen März verliert der junge Deutsche laut Anklage die Kontrolle über seinen Jaguar. Nach einem Gutachten rast er kurz vor dem Crash mit seinem PS-starken Auto und 160 bis 165 Stundenkilometern auf eine Kreuzung in der Innenstadt zu, er drückt das Gaspedal voll durch und kann nur noch schlecht ausweichen, als ein anderes Fahrzeug auf die Straße einbiegt. Mit Tempo 100 bis 110 rammt er einen stehenden Kleinwagen am Straßenrand. Dessen 25 Jahre alter Fahrer und die 22 Jahre alte Beifahrerin sterben, der Jaguar-Fahrer und sein Beifahrer bleiben unverletzt. Die beiden Opfer waren erst kurz vorher aus Nordrhein-Westfalen nach Stuttgart gezogen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 20-Jährigen Mord vor. »Keineswegs«, sagt dagegen Markus Bessler, der Verteidiger des Unfallfahrers. Der Zusammenstoß sei zwar unfassbar tragisch gewesen. Aber sein Mandant trage schwer an seiner Verantwortung; der Vorwurf des Mordes sei entschieden zurückzuweisen.

»Allerdings nimmt man den Tod eines Menschen in Kauf, wenn man mit 160 Stundenkilometern durch die Stuttgarter Innenstadt rast«, gibt der Anwalt der Eltern des 25-jährigen Opfers zu bedenken.

Blumen an Unfallstelle
Blumen an der Unfallstelle in Stuttgart, an der zwei Menschen ihr Leben verloren. Foto: Edith Geuppert
Blumen an der Unfallstelle in Stuttgart, an der zwei Menschen ihr Leben verloren. Foto: Edith Geuppert

»Die Eltern erleben das albtraumartig«, sagt der Anwalt Christoph Arnold, der Vertreter der Eltern des jüngeren Opfers, in einer Prozesspause. Auf dem Tisch im Gerichtssaal haben sie zu Beginn der Verhandlung einen Bilderrahmen aufgestellt. Mit den Fotos ihrer gestorbenen Tochter wollen sie an ihr Kind erinnern.

Beide Mütter weinen beim Verlesen der detaillierten Anklage, sie schütteln den Kopf bei den Aussagen des Beifahrers aus der Unfallnacht. »Das war eine Sache von 30 Sekunden«, erinnert sich der 19-Jährige an die Momente des Zusammenstoßes. »Das ging ruckzuck.«

Ansonsten sind seine Erinnerungen an die tragische Nacht eher dürftig. »Ich dachte mir einfach «Jaguar, wow»«, erklärt er seinen Wunsch nach einer spätabendlichen Spritztour. Er habe vor allem Videos der Fahrt bei Instagram einstellen wollen. Ob er kurze Clips gedreht hat während der kaum einminütigen Fahrt? Ob er sie gelöscht hat? Schweigen. Und ungläubige Nachfragen einer Kammer, der es noch an Einblick fehlt in die Chat- und Click-Welt junger Menschen. (dpa)