STUTTGART. Es geht um die Frage, ob die zahlreichen Klagen von Aktionären der VW-Dachgesellschaft Porsche SE in einem eigenen Prozess verhandelt werden müssen - und nicht in dem Musterverfahren gegen Volkswagen in Braunschweig, das seit vergangenem September läuft. Die Kläger sind der Ansicht, dass die Porsche SE sie zu spät über die finanziellen Folgen des Dieselskandals informiert hat. Das Unternehmen, das die Mehrheit an VW hält, weist diesen Vorwurf zurück (Az. 20 Kap 2/17). (dpa)