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Stuttgart 21: Gericht befasst sich mit Entschädigung

Für das Bahnprojekt Stuttgart 21 sind viele Kilometer Tunnel gebaut worden. Betroffene Grundstückseigentümer werden dafür entschädigt. Die Höhe ist aber höchst umstritten.

Justitia
Eine Darstellung der Göttin Justitia. Foto: Carsten Koall
Eine Darstellung der Göttin Justitia.
Foto: Carsten Koall

Im Streit um Entschädigungszahlungen für Grundstückseigentümer im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart 21 verhandelt das Landgericht Stuttgart am Mittwoch ab 10.30 Uhr in zwei Fällen.

Es geht um das Recht der Bahn, dass sie die Röhre unter den betroffenen Grundstücken bauen durfte und nun betreiben und auch unterhalten kann. Strittig ist zwischen Bahn und dem Regierungspräsidium Stuttgart als zuständiger Enteignungsbehörde die Höhe der Entschädigung, die der Staatskonzern dafür an die betroffenen Grundstückseigentümer zahlen muss.

Das Regierungspräsidium folgte laut Gericht der von der Bahn ermittelten Wertminderung nicht. Die Behörde holte ein eigenes Gutachten ein, setzte einen höheren Betrag an und erwirkte, dass dieser letztlich für das Nutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wurde. Dagegen wehrt sich die Deutsche Bahn nun vor der Baulandkammer des Landgerichts. Die Bahn vertritt die Auffassung, dass das Gutachten des Regierungspräsidiums fehlerhaft sei, wie das Gericht mitteilte.

Erst vor kurzem hatten die erneut stark steigenden Kosten für das Großbauprojekt für Schlagzeilen gesorgt. Nach aktuellen Annahmen summieren sich die Investitionen für den Bau des Stuttgarter Tiefbahnhofs und weiterer Projekte auf mehreren Trassen auf insgesamt mindestens rund 9,15 Milliarden Euro.

Landgericht Stuttgart

Informationen zu Stuttgart 21

© dpa-infocom, dpa:220412-99-895972/3