Der Mann aus Bremen war am Tag nach der Anreise auf der spanischen Insel Lanzarote gestürzt, als er eine regennasse Rollstuhlrampe vor dem Hotel zu Fuß benutzte. Er fiel hin und brach sich das Handgelenk. Vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle war der Kläger gescheitert. (Az.: X ZR 110/18)
BGH-Pressemitteilung zur Verhandlung
BGH-Pressemitteilung zum Urteil - Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer - vom 25. Juni 2019