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Sturz im Pauschalurlaub: BGH verhandelt über Haftung

Karlsruhe (dpa) - Wer haftet für einen Unfall während eines Pauschalurlaubs? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Dienstag (9.00 Uhr) erneut der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Richter müssen klären, ob ein Tourist nach einem Sturz vor dem Eingang eines Hotels Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises hat und vom Veranstalter auch Schadenersatz sowie Schmerzensgeld verlangen kann.

Der Mann aus Bremen war am Tag nach der Anreise auf der spanischen Insel Lanzarote gestürzt, als er eine regennasse Rollstuhlrampe vor dem Hotel zu Fuß benutzte. Er fiel hin und brach sich das Handgelenk. Vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle war der Kläger gescheitert. (Az.: X ZR 110/18)

BGH-Pressemitteilung zur Verhandlung

BGH-Pressemitteilung zum Urteil - Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer - vom 25. Juni 2019