Mit dem Verfahren will Haenel erzwingen, doch noch Chancen auf den Großauftrag zu bekommen. Der Rechtsstreit bezieht sich auf ein Vergabeverfahren zur Neubewaffnung der Bundeswehr mit Sturmgewehren. 2017 war die Ausschreibung erfolgt. Nach Verzögerungen setzte sich Haenel im Herbst 2020 überraschend durch. Im März 2021 erfolgte allerdings die Kehrtwende: Das Verteidigungsministerium schloss die Firma aus Suhl in Thüringen wegen Patentrechtsverletzungen aus und erklärte, man beabsichtige die Auftragsvergabe an Heckler & Koch.
Hiergegen wiederum legte Haenel Rechtsmittel ein, scheiterte aber vor der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Daraufhin zog Haenel vor das OLG Düsseldorf als letztmögliche Instanz und klagte gegen den Bund, vertreten durch das Bundeswehr-Beschaffungsamt. H&K ist in dem Verfahren als sogenannte Beigeladene mit von der Partie.
In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob der Verfahrensausschluss rechtens war. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass sie einem Vergabefehler, auf den das Kartellamt seine Entscheidung contra Haenel gestützt hatte, keine große Bedeutung beimisst. Auch eine mögliche Patentverletzung durch die Verwendung eines Magazins des US-Herstellers Magpul spielt für das Urteil keine Rolle, wie aus den Ausführungen der Richterin deutlich wurde. Die juristische Auseinandersetzung konzentrierte sich am Mittwoch auf die Frage, ob das Bundeswehr-Beschaffungsamt wegen des Vorwurfs, dass Haenel ein bestimmtes Patent von H&K verletzt habe, die Reißleine ziehen durfte.
H&K liefert der Bundeswehr seit rund sechs Jahrzehnten Sturmgewehre. Sein jetzt von der Truppe genutztes G36 soll ersetzt werden. Bleibt der Ausschluss von Haenel aus dem Vergabeverfahren bestehen, hätte H&K den prestigeträchtigen Großauftrag so gut wie sicher.
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