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Strobl will Waffenrecht verschärfen

Verfassungsfeinde sollen eigentlich keine Waffen mehr tragen dürfen. Aber das Gesetz werde oft unterwandert, beklagt Innenminister Strobl - und fordert strengeres Recht. CDU-geführte Länder unterstützen ihn.

Schreckschusswaffen
In einem Waffengeschäft werden verschiedene Schreckschusswaffen und Schreckschusspatronen gezeigt. Foto: Uli Deck
In einem Waffengeschäft werden verschiedene Schreckschusswaffen und Schreckschusspatronen gezeigt.
Foto: Uli Deck

Baden-Württemberg fordert gemeinsam mit anderen Ländern ein strengeres Waffenrecht im Kampf gegen Extremisten. Gemeinsam mit den CDU-geführten Ländern Sachsen-Anhalt und Hessen will sich der Südwesten bei der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz dafür einsetzen, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen unter keinen Umständen mehr an Pistolen und Gewehre kommen. Zwar wurde das Waffenrecht mit Blick auf Extremisten und sogenannte Reichsbürger bereits verschärft. Das Gesetz werde aber häufig unterwandert, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Was steckt dahinter? Waffen und Munition darf nur besitzen, wer als rechtlich zuverlässig gilt. Das Waffengesetz unterscheidet dabei die sogenannte Regelunzuverlässigkeit (im Sinne von »in der Regel«) und die absolute Unzuverlässigkeit. Bei der absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit darf unter keinen Umständen eine Erlaubnis erteilt werden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurden. Der Behörde steht dabei keinerlei Ermessen zu. Die Regelunzuverlässigkeit hingegen kann im Einzelfall aber entkräftet werden.

Für eine aktuelle oder ehemalige Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein, einer verfassungswidrigen Partei oder einer verfassungsfeindlichen Vereinigung wird derzeit noch die Regelunzuverlässigkeit attestiert. Oft legten Extremisten aber dagegen Widerspruch ein und unterwanderten damit das Waffenverbot, heißt es aus dem Innenministerium. Deshalb sollen solche Mitgliedschaften nach Vorstellung der drei Länder künftig eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen - was Widerspruchsmöglichkeiten deutlich erschweren würde.

Wer Mitglied in einem verfassungsfeindlichen Verein ist, bringe eine »gesetzesmissachtende Haltung« zum Ausdruck, die nicht nur vorübergehender Natur sein dürfte, so das Innenministerium. »Es erscheint in diesen Fällen daher sachgerecht, zumindest für einen bestimmten Zeitraum von einer absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen.« Die drei Länder wollen das Bundesinnenministerium um Prüfung bitten, das Waffengesetz zu verschärfen. »Hier müssen wir nachschärfen, damit das nicht umgangen oder unterwandert werden kann«, sagte Innenminister Strobl. »Wir müssen also gerade an diesem Punkt der Regelung die Schrauben noch einmal anziehen, um Extremisten noch effektiver zu entwaffnen.«

»Wir haben immer gesagt: Waffen dürfen nicht in den Besitz von unzuverlässigen Personen gelangen«, sagte Strobl. »Insbesondere in den Händen von Verfassungsfeinden haben Waffen nichts verloren.« Von 2017 bis Anfang Februar 2022 seien in Baden-Württemberg Reichsbürgern und Extremisten mehr als 400 Waffen abgenommen worden. Aber: Zum 1. Februar 2022 waren nach Angaben des Innenministeriums 14 Reichsbürger und 9 Extremisten im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe.

»Reichsbürger« und »Selbstverwalter« zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik an. Sie weigern sich oft, Steuern zu zahlen. Die rund 150 Waffenbehörden im Land fragen beim Verfassungsschutz ab, ob die betreffende Person als Extremist bekannt ist. Die Verfassungsschützer und das Landeskriminalamt werden aber auch von sich aus tätig und informieren die Waffenbehörden in eigener Initiative. Die zuständige Waffenbehörde überprüft die Waffenbesitzer mindestens nach drei Jahren erneut auf ihre Zuverlässigkeit.

Die AfD sieht in der Forderung nach einem strengeren Waffenrecht ein politisches Manöver. »Extremisten sollen keine Waffen tragen dürfen - aber wer Extremist ist, entscheidet Strobl«, kommentierte der sicherheitspolitische Sprecher der Fraktion, Hans-Jürgen Goßner die Forderung. Er sprach von einem »billigen Angriff auf politisch missliebige Personen«. Von Neutralität könne keine Rede sein.

Waffengesetz §5

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags zur Zuverlässigkeitsprüfung

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