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Strobl: Wahlrechtsreform der Ampel »Schwächung des Südens«

CDU-Landeschef Thomas Strobl hält nichts von der geplanten Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung im Bund. »Das ist eine Reform, die der Demokratie mehr schadet als sie der Demokratie nützt«, sagte Strobl am Dienstag in Stuttgart. »Hier wird ein neues Wahlrecht geschaffen, indem diejenige oder derjenige, der vom Volk gewählt wird, unmittelbar und direkt, dann nicht mehr ins Parlament einzieht.« Das könne besonders in den Großstädten, in den neuen Ländern und auch in Baden-Württemberg und Bayern erhebliche Auswirkungen haben, sagte Strobl. Dass die Reform »im Grunde genommen auch eine Schwächung des Südens darstellt, das ist ohne Zweifel so.«

Thomas Strobl
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, spricht bei der Regionalkonferenz der CDU. Foto: Bernd Weißbrod
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, spricht bei der Regionalkonferenz der CDU.
Foto: Bernd Weißbrod

Der Gesetzentwurf der Ampel sieht vor, die Sollgröße des Bundestags von derzeit 598 Abgeordneten leicht auf 630 zu erhöhen. Erreicht werden soll dies, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Es bleibt bei den bestehenden 299 Wahlkreisen. Ausschlaggebend für die Sitzverteilung sollen allein die Zweitstimmen sein. Künftig kann es nach diesem Modell passieren, dass Kandidaten, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen haben, das Mandat nicht bekommen werden - und zwar dann, wenn nach dem Zweitstimmenergebnis ihrer Partei weniger Sitze zustehen als sie Direktmandate geholt hat.

Leer ausgehen soll künftig auch jede Partei, die nicht über die Fünf-Prozent-Hürde kommt. Denn die sogenannte Grundmandatsklausel soll gestrichen werden. Nach ihr zieht eine Partei auch dann in den Bundestag ein, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, aber mindestens drei Direktmandate geholt hat. Davon hat mehrfach die Linke profitiert - zuletzt 2021, als sie bei der Bundestagswahl nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen bekam.

© dpa-infocom, dpa:230314-99-950463/2