STUTTGART. Baden-Württemberg schickt wegen des neuen Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin möglicherweise keine Polizisten mehr zur Amtshilfe in die Hauptstadt. Man werde ernsthaft prüfen, ob es weiterhin verantwortbar sei, Kollegen nach Berlin in Einsätze zu schicken, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Montag in Stuttgart. Baden-Württemberg helfe zwar insbesondere den Berliner Kollegen traditionell und gerne. Aber die neue Gesetzgebung sei für ihn »fast schon eine Umkehrung des Rechtsstaats, indem jetzt Polizeibeamte auf einmal ihre Unschuld beweisen müssen«. Deshalb gebe es wie in Bayern auch im Südwesten Überlegungen, ob man es noch verantworten könne, Berlin auch in Zukunft noch zu unterstützen.
Strobl ist auch CDU-Bundesvize. Er sagte, er möchte bei der am Mittwoch in Erfurt startenden Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern hören, was Berlins Innensenator Andreas Geisel dazu zu sagen habe. Davon werde auch abhängen, ob Baden-Württemberg künftig noch Beamte und Gerät nach Berlin schicke.
Die Grünen im Landtag kritisierten die Haltung Strobls. Aus dem im Grundgesetz verankerten Schutz vor Diskriminierung ergebe sich eine Verantwortung für Behörden, Institutionen und Bürger, sagte der innenpolitischer Sprecher der Fraktion, Uli Sckerl. »Wir sehen deshalb keinen Anlass, weswegen Baden-Württemberg der Hauptstadt Berlin mit Polizei nicht mehr aushelfen sollte.«
Die gegenseitige Unterstützung der Länder in der Polizeiarbeit hat eine lange Tradition in Deutschland und ist gerade bei Großlagen mit vielen Einsatzkräften oder über längere Zeiträume unverzichtbar. Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz LADG, soll die Menschen in Berlin besser vor behördlicher Diskriminierung schützen. Es soll Klagen - etwa gegen Polizisten oder eine Ticketkontrolle in der U-Bahn - erleichtern, sofern bestimmte Diskriminierungsmerkmale verletzt wurden, darunter Geschlecht, Weltanschauung, sozialer Status oder rassistische Zuschreibungen. (dpa)