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Strobl stützt Cannabis-Kurs badischer Behörden

Wie wird das neue Cannabis-Gesetz angewandt? In Südbaden sind Cannabis-Besitzer für Polizei und Anklagebehörden potenzielle Zeugen in Verfahren. Rückendeckung kommt nun aus Stuttgart.

Pressekonferenz
Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

In die Debatte um die konkrete Anwendung des neuen Cannabis-Gesetzes hat sich nun Innenminister Thomas Strobl (CDU) eingeschaltet. Die Linie von Polizei und Anklagebehörden in Südbaden, wonach Cannabis-Besitzer potenzielle Zeugen im Verfahren gegen unbekannte Verkäufer sind, könne er nachvollziehen. »Das entspricht der geltenden Rechtslage«, sagte Strobl am Donnerstag in Stuttgart.

Mit dem 1. April wurde der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Weitergabe und Verkauf bleiben aber verboten. Strobl sprach von einem »verkorksten Gesetz«, so habe man sich offensichtlich wenig Gedanken darüber gemacht, woher der Stoff vom 1. April an eigentlich komme. »Das ist ein Konjunkturprogramm für die OK, für die Organisierte Kriminalität, ein richtiger Doppelwumms für die Organisierte Kriminalität«, kritisierte der Stuttgarter Ressortchef.

Die Staatsanwaltschaften Freiburg, Lörrach und Waldshut-Tiengen sowie das Polizeipräsidium Freiburg hatten mitgeteilt, dass Menschen, die zurzeit Cannabis besitzen und damit angetroffen werden, Zeugen im Verfahren gegen unbekannte Verkäufer seien: »Diese Zeugen sind auch grundsätzlich zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Ihre Personalien sind daher für die Zeugeneigenschaft festzustellen.«

Die Generalstaatsanwaltschaften in Stuttgart und Karlsruhe wiesen nach dem Vorstoß aus Südbaden darauf hin, es gebe keine landesweiten Vorgaben beim Verfolgen von Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis. Die beiden Generalstaatsanwaltschaften werden sich aber bald mit den Staatsanwaltschaften treffen, um über das Thema zu sprechen. Dem Vernehmen nach werden am Ende die Gerichte über strittige Fragen entscheiden.

Wer 18 und älter ist, darf nach den neuen Regeln zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Zu Hause - nicht im Kleingarten - dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli erlaubt werden die sogenannten Anbauvereinigungen. Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - am Tag höchstens 25 Gramm je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm.

Bundesgesundheitsministerium Fragen & Antworten zu Cannabis

Die Abstandsregeln für die Cannabislegalisierung als Karte visualisiert.

Mitteilung Polizei und Anklagebehörden

© dpa-infocom, dpa:240411-99-638892/2