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Strobl rechtfertigt Weitergabe des Anwaltsschreibens

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hat sich in der Affäre um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens an einen Journalisten im Innenausschuss erneut gerechtfertigt. Es sei richtig gewesen, »den Scheinwerfer der Öffentlichkeit auf diesen Vorgang zu richten«, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch in Stuttgart. In dem Schreiben hatte der Anwalt eines suspendierten, hochrangigen Polizisten um ein persönliches Gespräch mit dem Ministerium gebeten. Gegen den Beamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt. Strobl sagte nun, er habe den Eindruck gehabt, dass der beschuldigte Polizist auf dem kurzen Dienstweg einen »Deal« machen wollte.

Innenausschuss Baden-Württemberg
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat
Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg.
Foto: Marijan Murat

Der Minister räumte zu der Weitergabe des Schreibens aber ein: »Ob es der Weisheit letzter Schluss gewesen ist, das einem einzelnen Journalisten zu geben, das kann man kritisieren. Das habe ich zu verantworten.« Strobl steht in der Affäre erheblich unter Druck. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen. Der Minister argumentiert, er habe keine Dienstgeheimnisse verraten. Sein Staatssekretär Julian Würtenberger erklärte am Mittwoch: »Wo kein Geheimnis vorliegt, kann auch keine Rechtsgutsverletzung vorliegen.« Die Opposition sieht das anders und fordert Strobls Rücktritt.

Der Minister kritisierte wie auch Politiker der grün-schwarzen Koalition, dass SPD und FDP der Staatsanwaltschaft ständig Tipps und Empfehlungen gäben. »Ich werbe dafür, dass wir die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit unbeeinflusst und unabhängig machen lassen.« Der Minister versuchte zudem den Blick auf den Ausgangspunkt der Affäre zu lenken. Es gehe um die Vorwürfe wegen sexueller Belästigung. »Ich bitte Sie, auch in ihrem Furor gegen mich oder gegen wen auch immer, das nicht aus dem Auge zu verlieren.«

© dpa-infocom, dpa:220518-99-340239/2