Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen erstmals detaillierte Regelungen festschreiben. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Wie bei anderen verdeckten Maßnahmen soll in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen »einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen«. Konkrete Vorgaben enthält der Entwurf auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen. Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag. Vertrauenspersonen bewegen sich, wenn sie sich der Polizei als Informanten anbieten, bereits in einer kriminellen oder extremistischen Szene. Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die mit einer Legende ausgestattet in einem bestimmten Milieu ermitteln.
© dpa-infocom, dpa:240315-99-346071/2