Strobl kritisierte: »Alle dürfen Filmchen machen, nur die Polizei muss ihre Kameras abschalten. Das ist doch absurd.« Er wolle darüber mit den Datenschützern reden. »Diese Regelung muss geändert werden. Wir sind ja bescheuert, uns blind und taub zu stellen, indem wir im entscheidenden Moment vorhandene Instrumente abstellen.«
Nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten gelten für die Videoüberwachung von Demonstrationen strenge Voraussetzungen, die im Versammlungsgesetz des Bundes und der Länder geregelt seien. Hier dürfe grundsätzlich keine polizeiliche Videoüberwachung stattfinden.
Am vergangenen Freitag hatte ein 25-jähriger Afghane auf dem Marktplatz fünf Mitglieder der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie einen 29-jährigen Beamten mit einem Messer verletzt. Der Polizist starb zwei Tage später an seinen Verletzungen.
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