Die Meinungsfreiheit finde aber ihre Grenze in den Strafgesetzen, betonte Strobl. Das öffentliche Verwenden des Z-Symbols etwa könne eine Straftat sein. Es sei ein Symbol des völkerrechtswidrigen Kriegs und der brutalen Gewalt. Am Freitag sei ein Erlass an die Versammlungsbehörden im Land herausgegeben worden, dass Versammlungen im Falle entsprechender Straftaten von bestimmten Auflagen abhängig gemacht und als letztes Mittel verboten oder aufgelöst werden können.
Durch Stuttgart und Lörrach rollten am Wochenende prorussische Autokorsos. Durch Stuttgart fuhr am Samstag eine Autokolonne mit rund 190 angemeldeten Autos und russischen Fahnen auf den Motorhauben. Auch durch das südbadische Lörrach fuhr am Sonntagnachmittag ein Autokorso mit etwa 120 Fahrzeugen und russischen, alten sowjetischen sowie deutschen Flaggen. Die prorussischen Autokorsos fanden unter strengen Auflagen statt: Mit Blick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine war das Zeigen oder Tragen bestimmter Symbole und Abzeichen untersagt - etwa die Abbildung des Buchstaben Z, der für die russischen Kriegsaktivitäten in der Ukraine steht.
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