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Strobl-Affäre: Landtag stimmt über Untersuchungsausschuss ab

Der baden-württembergische Landtag stimmt am Mittwoch (09.00 Uhr) über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Affäre um Innenminister Thomas Strobl (CDU) und die Weitergabe eines Anwaltsschreibens an einen Journalisten ab. Die Fraktionen von SPD und FDP hatten am Dienstag die Einsetzung eines solchen Ausschusses beschlossen, das Landtagspräsidium nahm die Einsetzung noch am Abend auf die Tagesordnung. Der Ausschuss soll nicht nur das Verhalten Strobls, sondern auch die Beförderungspraxis und sexuelle Belästigung bei der Polizei unter die Lupe nehmen.

Thomas Strobl
Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat
Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg.
Foto: Marijan Murat

Zwei Fraktionen genügen, um den Untersuchungsausschuss durchzusetzen - die Regierungsfraktionen können ihn auch mit ihrer Mehrheit nicht verhindern. Grüne und CDU betonten, sich an der Aufklärung beteiligen zu wollen. Es gibt dem Vernehmen nach aber Hinweise, wonach der Ausschuss am Mittwoch noch nicht eingesetzt, sondern per Geschäftsordnungsantrag zunächst an den Ständigen Ausschuss verwiesen werden soll - womit sich das Vorhaben verzögern würde. Es dürfte etwa fraglich sein, ob die Regierungsfraktionen den von SPD und FDP vorgeschlagenen Ausschuss-Titel »Machtmissbrauch« mittragen. Die AfD hatte am Dienstag deutlich gemacht, den Untersuchungsausschuss gegen Strobl unterstützen zu wollen.

Der Vize-Regierungschef steht massiv unter Druck, weil er ein Schreiben des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten weitergeleitet hatte. Gegen den Beamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt, er ist vom Dienst suspendiert. In dem Schreiben bot der Anwalt des Polizisten der Hausspitze ein persönliches Gespräch mit dem beschuldigten Beamten an.

Strobl sah darin ein »vergiftetes Angebot«. Er habe mit der Weitergabe des Schreibens für »maximale Transparenz« sorgen und verhindern wollen, dass die andere Seite das Schreiben lanciert und der Vorwurf der Mauschelei aufkommt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Journalisten wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen und gegen Strobl wegen des Verdachts der Anstiftung hierzu.

© dpa-infocom, dpa:220531-99-499810/3