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Strenge Auflagen für Wiedereröffnung der Friseurbetriebe

Beim Friseur
Beim Friseur.Foto: dpa Foto: dpa
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Foto: dpa

STUTTGART. Anmeldung vor jedem Besuch, kein Föhnen mehr und Maskenpflicht: Wenn die Friseure am kommenden Montag wieder öffnen dürfen, müssen sowohl die Kunden als auch die Betriebe vieles beachten. Das Wirtschafts- und das Gesundheitsministerium veröffentlichten am Mittwoch eine Richtlinie mit zahlreichen Vorgaben. Der Start nach wochenlanger Corona-Zwangspause sei ein wichtiger Schritt für Betriebe und Kunden, betonte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in Stuttgart. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) fügte hinzu: »Friseurbesuche gehören für viele Menschen zur persönlichen Hygiene.« Im Vordergrund stehe aber weiterhin der Gesundheitsschutz, der mit strengen Hygienestandards gewährleistet werde. Betroffen sind nach Angaben des Fachverbandes Friseur und Kosmetik etwa 11 500 Betriebe im Südwesten.

Zu den neuen Regeln gehört, dass sich Kunden telefonisch oder per Computer anmelden und in der Regel alleine kommen müssen. Kundenwünsche sind bei der Terminvergabe abzuklären, um unnötige Kommunikation zu vermeiden. Mitarbeiter wie Kunden sind verpflichtet, Schutzmasken tragen. Die Arbeitsplätze müssen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sein. Dieser Sicherheitsabstand soll mit Ausnahme während der Dienstleistung zwischen den Beschäftigten und den Kunden sowie jeweils untereinander eingehalten werden.

Die Richtlinie sieht weiter vor, dass Kunden bei Betreten des Salons die Hände desinfizieren müssen. Nach jedem Kunden sind die Friseure gehalten, Frisierstuhl und Werkzeuge zu reinigen. Auf das Föhnen sollte verzichtet werden. Die Dienstleistung soll womöglich per Karte bezahlt werden. (dpa)

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