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Streit um Zeppelin-Stiftung beschäftigt erneut die Justiz

Im Streit um die Friedrichshafener Zeppelin-Stiftung hoffen die Nachfahren des berühmten Luftschiffpioniers auf einen Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Dabei geht es um viel Geld.

Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin
Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin vor Beginn des Prozesses um die Zeppelin-Stiftung. Foto: Felix Kästle
Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin vor Beginn des Prozesses um die Zeppelin-Stiftung.
Foto: Felix Kästle

Der Streit um die millionenschwere Zeppelin-Stiftung geht heute in die nächste Runde. In dem Fall wird am Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Mannheim verhandelt. Der Urenkel des Luftschiffpioniers Zeppelin, Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin, und dessen Sohn Frederic wollen die Stiftung in Friedrichshafen aus städtischer Hand lösen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt, ob eine Klage überhaupt zulässig ist.

Die Klage von Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin zielt laut seinem Sprecher in erster Linie nicht auf eigene Interessen ab. Stattdessen gehe es darum, »Rechtssicherheit für Stifter und Stiftungen zur Sicherung von deren Gemeinwohl-Initiativen zu schaffen«. Ziel der Nachkommen des berühmten Luftschiffpioniers Ferdinand von Zeppelin sei es darüber hinaus, die ursprünglich selbstständige Stiftung wiederzubeleben - mit dem damaligen Zweck, die Luftfahrt zu fördern.

Derzeit verwende die Stadt Friedrichshafen die Mittel der Zeppelin-Stiftung »entgegen der Satzungsbestimmung fast ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der städtischen Daseinsvorsorge«. Es handle sich dabei um »Zweckentfremdung«, teilte der Sprecher von Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin mit.

Der Luftschiffbauer Ferdinand Graf von Zeppelin hatte die Stiftung 1908 gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie aufgelöst und die Verwaltung des Vermögens an die Stadt Friedrichshafen übertragen. Aus Sicht der beiden Brandenstein-Zeppelins geschah das unrechtmäßig. Die Klage richtet sich gegen das Land, das vor Gericht vom Regierungspräsidium Tübingen vertreten wird.

Der Zeppelin-Stiftung gehören 93,8 Prozent der ZF Friedrichshafen AG. Außerdem ist die Stiftung über die Luftschiffbau Zeppelin GmbH zu 100 Prozent an der Zeppelin GmbH beteiligt. Die Unternehmen speisen die Stiftung mit ihren jährlichen Dividenden und Gewinnausschüttungen. Im vergangenen Jahr waren es nach Angaben der Stadt 15,2 Millionen Euro, 2019 sogar 159,9 Millionen Euro.

Die Stadt fördert mit den Geldern unter anderem die Kinder- und Jugendarbeit und den Bildungs- und Erziehungsbereich. Zum Jahresende 2021 sollte die Zeppelin-Stiftung über Rücklagen in Höhe von voraussichtlich etwas mehr als 200 Millionen Euro verfügen. Der Jahresabschluss ist aber noch nicht erstellt.

Das Regierungspräsidium Tübingen blicke der Verhandlung zuversichtlich entgegen, teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Man gehe davon aus, dass der Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aufrechterhalten werde. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage von Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin und seinem Sohn Frederic im Januar 2020 abgewiesen. Anschließend legten die Kläger Berufung ein.

Auch die Stadt Friedrichshafen gehe davon aus, dass der Urenkel und Ururenkel des Luftschiffpioniers mit ihrer Berufung scheitern werden, teilte eine Sprecherin mit. Die Stadt sei als Beigeladene verfahrensbeteiligt und habe im Laufe des Berufungsverfahrens schriftlich Stellung genommen.

Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ist am Dienstag nach Angaben eines Sprechers noch kein Urteil zu erwarten. Wann das Urteil vorliegen werde, sei noch unklar. Es werde aber relativ schnell gehen, sagte der Gerichtssprecher. Falls Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin mit seiner Berufung scheitern sollte, ist es nicht ausgeschlossen, dass er das Urteil erneut anfechtet, wie sein Sprecher sagte. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall beschäftigen.

Homepage der Zeppelin-Stiftung

Mitteilung Verwaltungsgerichtshof Mannheim

© dpa-infocom, dpa:220620-99-733725/3