WALDSHUT-TIENGEN. Er habe im Auftrag seiner Mandantin gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen Berufung eingelegt, sagte Rechtsanwalt Martin Jensch am Montag.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte im Dezember die Klage einer Frau gegen den Chemie- und Arzneimittelkonzern Bayer abgewiesen. Die gesundheitlichen Probleme der heute 34-Jährigen seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen, entschied das Gericht (Az.: 1 O 73/12). Möglich seien auch andere Ursachen.
Der Fall habe grundsätzliche Bedeutung, sagte Rechtsanwalt Jensch. Deshalb gehe seine Mandantin in Berufung. Die Frau aus Baden-Württemberg klagt in dem seit Juni 2011 laufenden Zivilrechtsverfahren gegen den Konzern mit Sitz in Leverkusen, der die Pille vertreibt. Die Frau macht das Medikament mit dem Wirkstoff Drospirenon für gesundheitliche Probleme und ein hohes Thrombose-Risiko verantwortlich. Nach der Einnahme habe sie im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei fast gestorben. Bayer weist die Vorwürfe zurück. (dpa)