FREIBERG. Der Betreiber sieht sein Geschäft nicht als Vergnügungsstätte, hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet und will weitermachen, wie Ordnungsamtschef Peter Müller am Montag in Freiberg sagte. Er wolle den Betrieb in den nächsten Tagen selbst ansehen, um gegebenenfalls eine Nutzungsuntersagung auszusprechen. »Im Extremfall kommt es zu einem Gerichtsverfahren«, sagte Müller. Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder Diskotheken seien in dem Gewerbegebiet laut Bebauungsplan nicht erlaubt. (dpa)