Das Landgericht Stuttgart hatte im Januar entschieden, eine sogenannte Ausgleichsgesellschaft der Unternehmen sei nicht berechtigt, Ansprüche geltend zu machen. Eine solche Sammelklage verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
36 in der Ausgleichsgesellschaft zusammengeschlossene Betriebe mit unterschiedlicher Größe hatten dem Land vorgeworfen, dass sie zwischen 1978 und September 2016 zu viel Geld für Rundholz bezahlt hätten. Bei dem nun zurückgewiesenen Schadenersatzanspruch ging es inklusive Zinsen um rund 450 Millionen Euro.
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