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Streit um Mehrkosten für Stuttgart 21: Partner vor Gericht

Der neue Tiefbahnhof mitten in Stuttgart nimmt immer weiter Gestalt an. In der Frage, wer die Mehrkosten für das Projekt bezahlt, tut sich dagegen gar nichts. Jetzt muss ein Gericht über die Verteilung der Milliardenbeträge entscheiden.

Streit um Mehrkosten für Stuttgart 21
Besucher erhalten Einblicke in die Arbeit auf der Baustelle des milliardenschweren Bahnprojekts. Foto: Bernd Weißbrod
Besucher erhalten Einblicke in die Arbeit auf der Baustelle des milliardenschweren Bahnprojekts.
Foto: Bernd Weißbrod

Es ist ein Mammutprozess, der am Montag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart beginnt. Gut 3500 Seiten umfassen die Schriftsätze, die die Streitparteien im Vorfeld schriftlich eingereicht haben - und es geht um viel Geld: Die Deutsche Bahn und die anderen Partner des Großprojekts Stuttgart 21 streiten sich um die Frage, wer die milliardenschweren Mehrkosten des Projektes bezahlen muss.

Die Klage: Die Deutsche Bahn (DB) will vor Gericht erreichen, dass sich die anderen Partner von Stuttgart 21 - das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart - finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen. Die Klagen hat der Konzern bereits im Jahr 2016 am Stuttgarter Verwaltungsgericht eingereicht. Sie werden nun ab Montag (13.30 Uhr) verhandelt. Konkret muss das Gericht einem Sprecher zufolge über vier Klagen, je eine pro Projektpartner, befinden. Zunächst soll vorrangig die Klage der Bahn gegen das Land verhandelt werden, da die zu klärenden Fragen auch für die anderen drei Klagen entscheidend seien, erklärte ein Gerichtssprecher.

Die Kosten: Im März vergangenen Jahres wurde bekannt, dass sich die Kosten für das Projekt erneut erhöhen. Die Deutsche Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten derzeit auf 9,15 Milliarden Euro. Als Grund für den Anstieg nannte der Konzern deutliche Kostensteigerungen für Material und Baufirmen, zudem schlage der geologisch anspruchsvolle Untergrund im Stadtgebiet negativ zu Buche. 2018 war man noch von Kosten in Höhe von 8,2 Milliarden Euro ausgegangen.

Die Finanzierung: In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist geregelt, wie die damals kalkulierten Baukosten in Höhe von gut drei Milliarden Euro verteilt werden. Zudem wurde ein Risikopuffer in Höhe von 1,45 Milliarden Euro eingeplant. Das Land sicherte damals eine Beteiligung in Höhe von 931 Millionen Euro zu, die Stadt Stuttgart gab 292 Millionen, der Flughafen beteiligte sich mit 227 Millionen, und der Verband Region Stuttgart sicherte 100 Millionen Euro zu.

Wer die Mehrkosten von mehr als 4,5 Milliarden Euro trägt, ist derzeit unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die sogenannte »Sprechklausel« verankert. Darin heißt es: »Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) und das Land Gespräche auf.«

Die Positionen: Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, ist zwischen den Projektpartner sehr umstritten. Die Bahn geht von einer »gemeinsamen Finanzierungsverantwortung« aus und findet, dass »die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet«, wie der Konzern auf Nachfrage mitteilte.

Die Projektpartner sehen das völlig anders. »Aus Sicht des Landes ist klar: Es ist ein Festbetrag vereinbart worden. Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht den Finanzierungsvertrag in unserem Sinne deutet«, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Freitag in Stuttgart. Er hatte die Klage bereits früher deutlich kritisiert. Die Bahn müsse »endlich davon Abstand nehmen, die freiwilligen Ko-Finanzierer des Projektes auf Beteiligung an den gigantischen Kostensteigerungen zu verklagen«, hatte Hermann im vergangenen Jahr betont. Auch die Stadt Stuttgart hält die Forderungen der Bahn für unbegründet.

Das Projekt: Stuttgart 21 beschäftigt die Menschen in Stuttgart und Baden-Württemberg seit Jahrzehnten. Erste Planungen gab es schon in den 80er Jahren, der symbolische Baubeginn des Projekts wurde im Jahr 2010 gefeiert. Es umfasst den Bau eines neuen Tiefbahnhofs in der Stuttgarter Innenstadt und die Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart. Nach derzeitigen Planungen soll der neue Bahnhof im Dezember 2025 eingeweiht werden. Die an das Projekt anschließende Neubaustrecke von Wendlingen nach Ulm war bereits im vergangenen Dezember in Betrieb genommen worden.

Wie lange sich die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht hinziehen wird, ist noch unklar. »Die Verfahrensdauer und die Zahl der Termine sind noch nicht abschätzbar«, sagte ein Gerichtssprecher. Auch darüber solle in der ersten mündlichen Verhandlung am Montag gesprochen werden.

Mitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Verfahren

© dpa-infocom, dpa:230507-99-593231/2