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Streit um Anwohnerparken: Erneute Wende im Rathaus

Neue Wende im Streit ums Freiburger Anwohnerparken: Die Stadt will nun durchgehend zu viel gezahlte Gebühren zurückerstatten. Alle Betroffenen bekommen das Geld aus Fairnessgründen auf Antrag zurück, wie Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) am Dienstag versicherte.

Anwohnerparken
Ein Schild mit der Aufschrift »Bewohner mit Parkausweis frei« kennzeichnet eine Zone mit Anwohnerparkberechtigungen. Foto: Philipp von Ditfurth/DPA
Ein Schild mit der Aufschrift »Bewohner mit Parkausweis frei« kennzeichnet eine Zone mit Anwohnerparkberechtigungen.
Foto: Philipp von Ditfurth/DPA

Noch vor einigen Tagen hatte es von der Stadtverwaltung geheißen, erstattet werden müssten lediglich Gebühren, gegen die fristgemäß Widerspruch eingelegt wurde. Von einem nötigen Widerspruch war nun nicht mehr die Rede.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Mitte des Monats die bisherige Freiburger Gebührensatzung für unwirksam erklärt. Unmittelbar nach dem Urteil senkte die Schwarzwaldmetropole die Gebühren für neue Parkausweise erheblich. Bis zu einer Neuregelung werden nun 30 Euro pro Jahr verlangt, bisher waren es durchschnittlich rund 360 Euro pro Auto gewesen. Die alte Regelung war nach Länge der Fahrzeuge gestaffelt - bisweilen waren sogar bis zu 480 Euro fällig.

»Das Urteil darf nicht zu Ungerechtigkeit führen, so dass einige Geld zurückerhalten und andere nicht«, sagte Horn nun laut Mitteilung. Das Geld werde allerdings im kommunalen Budget fehlen. Nach ergänzenden Informationen könnten dies bis zu zwei Millionen Euro sein - es gebe rund 8000 potenzielle Antragsteller.

Erstattet werde das Geld bis auf einen Sockelbetrag von 30 Euro, berichte die Stadt weiter. So viel kostete der Ausweis bereits vor der Erhöhung. Die Gebühren mit Aufschlag wurden im April vergangenen Jahres eingeführt.

Wann die angekündigte Neuregelung für die Gebühren kommt, ist bisher offen, weil die Begründung des Urteils noch nicht vorliegt. Rathauschef Horn hatte bereits angekündigt, dass die neue Gebühr niedriger sein solle als die durchschnittlichen 360 Euro.

Erhebung der Deutschen Umwelthilfe zu Anwohnerparkgebühren

Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts

Parkgebührenverordnung Baden-Württemberg

Seite der Stadt Freiburg mit neuen Gebühren

Mitteilung der Stadt, 22.6.

© dpa-infocom, dpa:230627-99-206424/3