Wegen rechtlicher Hürden in Baden-Württemberg kann die Polizei bisher Notrufe an die 110 bundesweit nicht rasch zurückverfolgen. Die Ortungsdaten aus ganz Deutschland fließen zwar zentral nach Baden-Württemberg, können wegen der Rechtslage aber nicht abgerufen und weitergegeben werden, wie das Innenministerium bestätigte. Technisch ist eine Ortung über das Verfahren »Advanced Mobile Location« (AML) möglich. Dabei werden auf einem Smartphone beim Wählen des Notrufs verschiedene Sensoren wie das GPS eingeschaltet und die Daten automatisch übertragen. Im Schwarzwald steht der zentrale AML-Server für ganz Deutschland.
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