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Streit mit Ex-Bürgermeisterin: Müllheim akzeptiert Schlappe

Die einstige Rathauschefin Siemes-Knoblich setzte sich im Konflikt um gleiche Entlohnung vor Gericht durch. Müllheim haderte zunächst - doch nun will die südbadische Kommune auf eine Anfechtung verzichten.

Astrid Siemes-Knoblich
Astrid Siemes-Knoblich (parteilos), ehemalige Bürgermeisterin von Müllheim, steht in ihrem Haus. Foto: Thomas Reichelt
Astrid Siemes-Knoblich (parteilos), ehemalige Bürgermeisterin von Müllheim, steht in ihrem Haus.
Foto: Thomas Reichelt

Der Beschluss war einstimmig: Der Gemeinderat des südbadischen Müllheim hat dafür votiert, den Entlohnungsstreit mit Ex-Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich mit einem Vergleich zu beenden. Das Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts, Siemes-Knoblich gut 50.000 Euro Nachzahlung zuzusprechen, solle nicht angefochten werden, beschloss das örtliche Gremium am Mittwochabend. Die Entscheidung ist an die Bedingung geknüpft, dass die parteilose Ex-Kommunalpolitikerin keine weitergehenden Forderungen wie etwa Schmerzensgeld stellt. Sie hatte auf der Basis des Antidiskriminierungsgesetzes geklagt.

Damit stehen die Zeichen auf eine Einigung, denn die einstige Rathauschefin signalisierte bereits, kein Schmerzensgeld anzustreben. Amtsinhaber Martin Löffler (SPD) sagte auf die Frage, ob der Streit nun erledigt sei: »Ja, wenn es dabei bleibt.« Die Stadtverwaltung präsentierte im Bürgerhaus den Vergleichsvorschlag bereits in einer schriftlichen Musterform. Siemes-Knoblich war nicht anwesend.

Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Ex-Bürgermeisterin der Kommune im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald nachträglich die gleiche Entlohnung zusteht wie ihrem männlichen Amtsvorgänger und ihrem männlichen Nachfolger. Die Differenz muss nun ausgeglichen werden.

Löffler sagte, er sei weiter davon überzeugt, dass Siemes-Knoblich 2011 bei ihrem Amtsantritt nicht wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden sei. Die Kommune südlich von Freiburg hatte bereits eingeräumt, der Gemeinderat habe die Stelle damals als zu niedrig eingestuft. »Wir müssen alle daraus lernen«, resümierte Löffler in einer längeren Debatte. Mehrere Gemeinderäte, die damals bereits amtierten, wiesen in der Sitzung den Eindruck zurück, diskriminierend gehandelt zu haben. Die Kommune hatte unmittelbar nach dem Urteil eine mögliche Berufung ins Spiel gebracht.

Siemes-Knoblich bestätigte am Dienstag auf Anfrage, es habe Gespräche zwischen ihrem Anwalt und dem Rechtsbeistand der Stadt gegeben. Vorgaben aus dem Urteil sollten nicht eingeschränkt werden. Sie habe aber schon im Gerichtsverfahren angeboten, auf ein zusätzliches Schmerzensgeld zu verzichten. Insbesondere in der Politik sei »Equal Pay« (»gleiche Entlohnung«) noch keine Selbstverständlichkeit - ihr Fall habe deshalb Beispielcharakter. Sie wurde im Jahr 2011 gewählt und amtierte acht Jahre lang. Nach dem Votum des Gemeinderats war sie zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Siemes-Knoblich sah in dem Rechtsstreit einen Fall von Geschlechterdiskriminierung. Denn sowohl ihr Vorgänger als auch ihr Nachfolger seien in einer höheren Besoldungsgruppe eingestuft gewesen. Das Urteil des Freiburger Gerichts fiel auch für Experten überraschend deutlich aus. Die Stadt schaffte es demnach nicht, die Vermutung einer »geschlechtsbezogenen Entgeltbenachteiligung« zu widerlegen.

Der Müllheimer Fall ist wegen der herausgehobenen Rolle des Bürgermeisteramts besonders. Doch der Streit um gleiche Löhne und Gehälter von Frauen und Männern wird häufiger vor Gericht ausgefochten. So urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Februar, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit deren unterschiedlichem Verhandlungsgeschick begründen könnten. Das Gericht sprach einer Dresdnerin eine Gehaltsnachzahlung von 14.500 Euro und eine Entschädigung von 2000 Euro zu. Im vergangenen Jahr lag der geschlechterspezifische Verdienstabstand laut Statistischem Bundesamt bei 18 Prozent.

Mitteilung Verwaltungsgericht

© dpa-infocom, dpa:230329-99-138941/5