Zwar sei die Brücke an dieser Stelle ziemlich breit und ermögliche Autofahrern sowohl ein Ausweichen auf einen parallel verlaufenden Fahrradweg als auch auf den Fahrweg der Straßenbahn. »Aber das ist mit Risiken verbunden, weshalb es der gängigen Rechtsprechung entspricht, die Möglichkeit einer Nötigung durch die Blockadeaktion der vier Aktivisten zu bejahen«, erläuterte Jahn.
Der Fall hat vor allem deshalb für Aufsehen gesorgt, weil beim Lösen festgeklebter Aktivisten mit Öl eine Polizistin etwas von der Flüssigkeit über den Hinterkopf einer Frau gegossen haben soll. Die Letzte Generation hatte Videos von dem Vorfall vom Samstag im Internet veröffentlicht und Vorwürfe auch mit Blick auf Leibesvisitationen im Polizeigewahrsam publik gemacht.
Das Polizeipräsidium Mannheim prüft straf- und disziplinarrechtliche Folgen. Nach Auskunft eines Sprechers vom Donnerstag werde das voraussichtlich noch einige Tage dauern, weil alle beteiligten Aktivisten und Beamten ermittelt und gehört werden müssten.
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