»Wir haben dargelegt, warum eine Bestrafung für die Emotionen am 14. Mai aus Sicht des VfB unangemessen ist«, sagte Stuttgarts Vorstandsvorsitzender Alexander Wehrle. »Aus unserer Sicht ist es schade, dass die DFB-Sportgerichtsbarkeit sich an eine grundsätzliche Auffassung gebunden fühlt, die das Betreten des Stadion-Innenraums per se mit einer Strafe für den Heimverein verknüpft - unabhängig von der konkreten Situation. Wir müssen das Urteil aber akzeptieren und schauen nach vorne.«
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