Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Günzburg am Freitag sagte, seien die Einsprüche zurückgezogen worden und die Strafbefehle dadurch nunmehr beide rechtskräftig. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.
Die beiden Mitarbeiter des Parks hatten nach den Ermittlungen bei der Behebung einer Störung der Achterbahn Fehler gemacht, so dass zwei mit jeweils 19 Besuchern besetzte Züge zusammenstießen. Ein Mensch wurde bei dem Unglück im August 2022 schwer verletzt, die anderen Verletzten kamen mit leichten Blessuren davon. Die Strafbefehle wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 Fällen erlassen.
Bei dem Unglück war ein Zug der Achterbahn »Feuerdrache« in dem schwäbischen Vergnügungspark auf einen vorausfahrenden Zug aufgefahren. Die Achterbahn war danach für die polizeiliche Untersuchung und weitere Arbeiten längere Zeit außer Betrieb, wurde nach zwei Monaten aber wieder freigegeben.
Informationen zur Achterbahn »Feuerdrache«
© dpa-infocom, dpa:240112-99-583385/4