In einem beschleunigten Verfahren wegen der nicht angemeldeten Versammlung war der Angeklagte am 21. Februar nicht vor dem Amtsgericht erschienen. Der 52-Jährige meldete sich am selben Tag per Brief und gab an, erkrankt zu sein. Richterin Kristina Selig verhängte einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro - insgesamt also 30.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft Hechingen hatte wegen des Aufzugs am 13. Februar ein beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht Sigmaringen in die Wege geleitet. An dem Tag versuchten laut Polizei rund 60 Demonstranten, zum Wohnhaus Kretschmanns vorzudringen. Das Landratsamt Sigmaringen hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das private Wohnhaus des Regierungschefs verbietet. Die Regelung soll zunächst bis 15. März gelten.
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