Derzeit sind Kinder regulär schulpflichtig, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, müssen erst im Folgejahr zur Schule gehen. Dieser Stichtag soll zum Schuljahr 2020/21 auf den 31. August vorverlegt werden. Das heißt, Kinder, die nach dem 31. August 2014 geboren sind, sind nach der Neuregelung für das Schuljahr 2020/21 nicht schulpflichtig. Wenn Eltern möchten, dass ihr Kind trotzdem eingeschult wird, können sie es nach Angaben des Kultusministeriums aber einfach an der Grundschule anmelden.
Zum Schuljahr 2021/22 soll dann der Stichtag 31. Juli gelten, und zum Schuljahr 2022/23 der 30. Juni. Eltern hatten sich in einer Petition für den neuen Stichtag 30. Juni eingesetzt, damit nicht schon fünfjährige, überforderte Kinder in der Schule landen. Gegen die Vorverlegung des Termins auf einen Schlag waren die Kommunen Sturm gelaufen. Der Städtetag hatte von 20 000 zusätzlichen Kitaplätzen gesprochen, die mit der Vorverlegung des Termins nötig würden und die die Kommunen kurzfristig nicht schaffen könnten. Die Kommunen hatten zumindest eine zeitliche Streckung verlangt - und so kommt es jetzt.