Ballweg soll der Staatsanwaltschaft zufolge unter anderem durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation »Querdenken 711« im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Ballweg hatte die Vorwürfe bestritten. Er war im April aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Das Landgericht betonte am Dienstag, es sei nicht belegt, dass der Angeklagte verpflichtet gewesen wäre, die eingeworbenen Gelder getrennt von seinem Privatvermögen zu halten. »Querdenken 711« sei keine Vereinigung oder juristische Person. Es bestehe zudem kein hinreichender Verdacht einer Täuschung der Unterstützer. In den Aufrufen sei etwa nicht behauptet worden, dass das Geld für ein bestimmtes Projekt eingesetzt werde. Daher sehe die Kammer »keinen für die Eröffnung des Verfahrens hinreichenden Tatverdacht eines Betruges«.
Der vom Gericht zugelassene Teil der Anklage beziehe sich auf den Vorwurf, Ballweg habe im Jahr 2020 zu versteuerndes Einkommen von über 700.000 Euro und zudem über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mehr als 300.000 Euro erzielt - dieses Geld aber nicht versteuert, so der Gerichtssprecher.
Die »Querdenken«-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter.
Mitteilung Staatsanwaltschaft Stuttgart
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