Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren hinsichtlich der ebenfalls angeklagten 137 Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch verschiedene Imbissbetreiber im Hinblick auf die zu erwartende Strafe als Haupttäter vorläufig eingestellt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Az.: 1 Ls 30514/20).
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, zwischen 2017 und 2019 in großem Umfang Einnahmen aus Lieferungen an seine Kunden nicht ordentlich angegeben zu haben. Seine Firma hatte Fleischprodukte und Dönerspieße hergestellt und an Hunderte Kunden unter anderem im Landkreis Rastatt und Karlsruhe sowie nach Baden-Baden geliefert.
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