Der Besucher muss während seines Aufenthalts in den Krankenhausräumen eine FFP2-Maske tragen. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft hatte keine Erkenntnisse über vergleichbare Maßnahmen an Kliniken andernorts.
Ausnahmen von dieser Regel sind Sterbende und Schwerstkranke sowie Kinder. Die Begleitung in die Notaufnahme, bei Geburten sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung ist auch weiterhin möglich, wie das Klinikum mit 1350 Betten weiter mitteilte.
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