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Staatsanwaltschaft will Urteil überprüfen lassen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart will den Freispruch für den Inspekteur der Polizei vor dem Bundesgerichtshof anfechten. »Die Staatsanwaltschaft wird Revision einlegen«, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Freitag in Stuttgart. Weitere Details, auch zur Begründung der Revision, nannte der Sprecher nicht. Zuvor hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.

Das Landgericht Stuttgart hatte den ranghöchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs am Freitag vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. Dem Inspekteur war vorgeworfen worden, eine deutlich jüngere Kommissarin vor einer Stuttgarter Kneipe zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen sexueller Nötigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und eine Geldauflage in Höhe von 16 000 Euro gefordert.

© dpa-infocom, dpa:230714-99-405830/2