STUTTGART. Räpples Eintrag richtete sich an den Justizbeamten, der den Haftbefehl eines mutmaßlichen Täters der Messerattacke von Chemnitz veröffentlicht hatte und daraufhin suspendiert worden war. In seinem Post schrieb Räpple unter anderem, es sei als Beamter die Pflicht des Betreffenden gewesen, Widerstand und Ungehorsam zu leisten.
»Der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist der Vorgang bekannt«, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mit. Es werde geprüft, ob sich daraus Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung ergäben, die die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen könnten.
Räpple hatte dem suspendierten Beamten einen Job in seinem Mitarbeiterteam angeboten. »Sie sind ein Held und genau so, wie alle meiner genialen Mitarbeiter Helden auf ihrem Gebiet sind, kann ich Sie und Ihre Expertise sehr gut in meinem Team brauchen.« Der Justizvollzugsbedienstete war am Donnerstag mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden, weil er den Haftbefehl eines der mutmaßlichen Messerstecher von Chemnitz abfotografiert und veröffentlicht hatte. (dpa)