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Staatsanwaltschaft fordert lebenslang nach Schüssen

Auch kurz vor Schluss des Prozesses um die Schüsse im Stuttgarter Mercedes-Werk ist nicht wirklich klar, warum zwei Mitarbeiter sterben mussten. Die Staatsanwaltschaft fordert dennoch eine deutliche Strafe.

Mercedes-Werk
Ein Einsatzfahrzeug der Polizei steht an einem Werk von Mercedes-Benz. Foto: Julian Rettig/DPA
Ein Einsatzfahrzeug der Polizei steht an einem Werk von Mercedes-Benz.
Foto: Julian Rettig/DPA

Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Menschen im Mercedes-Werk in Sindelfingen bei Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den mutmaßlichen Schützen gefordert. Außerdem solle das Landgericht die besondere Schwere der Schuld für den weitgehend geständigen Mann feststellen. Dies würde eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar zulassen, in der Praxis ist dies aber so gut wie ausgeschlossen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der 1970 geborene Mann seine zwei 44 und 45 Jahre alt gewordenen Vorgesetzten »absichtlich« und »heimtückisch« aus wenigen Dutzend Zentimetern Entfernung erschossen. Die Opfer hätten »in keiner Weise« mit dem Angriff ihres Mitarbeiters gerechnet, sagte der Staatsanwalt. »Der Angeklagte befand sich seit Jahren in einer Spirale des Niedergangs«, sagte er. Das Aussprechen einer möglichen Kündigung durch die beiden späteren Opfer »war ein Fanal für sie. Er wollte sie mit dem Tod bestrafen.«

Auch der Anwalt der Angehörigen des Mannes beantragte für die Nebenklage eine lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Die Verteidigung sprach angesichts der Schüsse im Mercedes-Werk hingegen von einer Spontantat, die der Mann in einem psychischen Ausnahmezustand begangen habe. Auf eine konkrete Strafe legte sich der Anwalt des Angeklagten nicht fest.

Der mutmaßliche Täter und die Opfer waren bei derselben Logistikfirma auf dem Werksgelände beschäftigt. In einer Äußerung hatte der angeklagte Mann angegeben, er habe sich von seinen beiden türkischen Landsleuten und Vorgesetzten gemobbt und gedemütigt gefühlt. Als Mitarbeiter einer Speditionsfirma habe er zudem mit einer drohenden Kündigung gerechnet. Er habe aber keinen Aufenthaltstitel, sondern besitze wegen eines nicht verlängerten Reisepasses nur eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Ohne Arbeitsplatz hätte er Deutschland und seine Familie verlassen müssen.

Die Kammer will am 19. Dezember ein Urteil verkünden (14.00 Uhr).

© dpa-infocom, dpa:231215-99-313235/3