Brauneisen begrüßte deshalb Pläne der Bundesregierung, eine Meldepflicht für Betreiber sozialer Netzwerke für strafbare Inhalte einzuführen. Das stelle aber eine massive Belastung der Ermittlungsbehörden dar und sei nur sinnvoll, wenn diese das für die Bearbeitung der zusätzlichen Verfahren nötige Personal zur Verfügung gestellt bekämen. Allein für Baden-Württemberg rechnet Brauneisen mit bis zu 25 000 zusätzlichen Fällen - das würde dem Personalaufwand von acht bis zwölf Staatsanwälten entsprechen. »Wer A sagt, muss auch B sagen«, sagte Brauneisen. »Es geht nicht, nur die Meldepflicht einzuführen und die Ermittlungsbehörden mit einer Flut von Anzeigen zu überschwemmen, die am Ende nicht bewältigt werden können«.