Seit der Veröffentlichung der rund 600 Seiten starken Studie am Dienstag seien keine Strafanzeigen gegen den Alt-Erzbischof Robert Zollitsch (84) und andere Verantwortliche bekannt geworden oder eingegangen. Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) berichtet.
Der Freiburger Abschlussbericht sieht erhebliche Versäumnisse in der Amtszeit von Zollitsch, die bis 2013 gelaufen war. Der hohe Geistliche hatte eine herausgehobene Rolle, denn er war von Februar 2008 bis März 2014 auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.
Der Generalvikar (Verwaltungschef) der Erzdiözese, Christoph Neubrand, hatte bereits bei der Vorstellung des Berichts auf die Frage zu möglichen Klagen gesagt, bisher sei ihm dazu nichts bekannt.
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter berichtete, gibt es beim Tatbestand des sexuellen Missbrauchs keine eindeutigen Verjährungsfristen, da sich die Gesetzeslage in der Vergangenheit mehrfach geändert habe. Es müsse also in jedem einzelnen Verfahren geklärt werden, ob Taten verjährt seien oder nicht. Ermittlungsverfahren könnten generell nur eingeleitet werden, falls es Anhaltspunkte für Straftaten gebe.
Ein Autor des Berichts hatte gesagt, Zollitsch habe als damaliger Erzbischof alles unterlassen, was kirchenrechtlich vorgeschrieben gewesen wäre. Eigentlich verpflichtende Meldungen von Missbrauchsfällen nach Rom seien unterblieben. Der 84-Jährige hatte im Oktober in einem Video schwerwiegende Fehler und persönliche Schuld eingeräumt. Schon vor der Veröffentlichung hatte Zollitsch über einen Sprecher angekündigt, sich nicht zu dem Abschlussbericht äußern zu wollen.
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