In erster Linie sollen sich Betroffene künftig bei der Kirchengemeinde melden können, in der sie zum Beispiel heiraten möchten. Dann solle sich das Büro dort um Absprachen unter anderem mit der Heimatgemeinde des Paares kümmern, erklärte die Vorsitzende des Hauptausschusses der Landessynode, Angela Heidler. Formalien wie sogenannte Entlassscheine - Bestätigungen, die gebraucht werden, um etwa in einer fremden Gemeinde heiraten zu können - sollten entfallen. Sei der Pfarrer vor Ort im Urlaub, müsse er sich um eine Vertretung kümmern.
Die Reform solcher Vorgaben sei nur der Auftakt, sich weiter mit Kasualien zu beschäftigen, sagte Heidler. So werden christliche Amtshandlungen wie Taufen, Trauungen und Bestattungen bezeichnet.
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