Basketball-Nationalspieler Karim Jallow ist vom Deutschen Sportschiedsgericht (DIS) vom Vorwurf dreier verpasster Dopingtests freigesprochen worden. Die Schiedsklage gegen den Profi vom deutschen Meister ratiopharm Ulm wegen eines möglichen Verstoßes gegen Art. 2.4 des Anti-Doping Codes sei abgewiesen worden, wie die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) mitteilte.
Abgeschlossen ist der Fall damit aber noch nicht. Die Nada will die Begründung des DIS prüfen, sobald diese vorliegt. »Die NADA behält sich vor, Rechtsmittel vor dem internationalen Sportschiedsgericht (CAS) einzulegen«, hieß es in der Mitteilung. Die NADA hatte gegen Jallow ein Verfahren aufgrund von drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen in der Saison 2021/22 eingeleitet. Bei einer Verurteilung hätte dem Flügelspieler eine zweijährige Sperre gedroht, die je nach Grad des Verschuldens bis auf ein Jahr reduziert werden kann.
Jallow hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Wohl aus Verärgerung über die Vorwürfe hatte sich der 26-Jährige aus dem Test-Pool abgemeldet. Dies würde bedeuten, dass er kein Kandidat für die Olympischen Spiele im kommenden Sommer in Paris sein könnte. Nur Spieler, die in der sogenannten Adams-App (Anti-Doping Administration and Management System) gelistet sind, können auch für die Nationalmannschaft spielen.
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