Die SPD-Fraktion fordert eine höhere Lohnuntergrenze bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Der wirtschaftspolitische Sprecher, Boris Weirauch, sagte in Stuttgart: »Die öffentliche Hand muss bei der Vergabe von Aufträgen mit gutem Beispiel vorangehen und Lohndumping sowie Tarifflucht verhindern.« Daher müsse eine Lohnuntergrenze in Höhe der Einstiegsstufe des Tarifvertrags der Länder eingeführt werden. Ab Dezember liege diese Untergrenze bei 13,13 Euro Stundenlohn. Die Fraktion kündigte an, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen.
Weirauch sagte, durch die Orientierung am Tarifvertrag der Länder werde zudem die Tarifautonomie gestärkt, weil die Höhe des vergabespezifischen Mindestlohns in der Verantwortung der Tarifparteien liege und nicht durch den Landtag festgelegt werde. Nach dem Willen der Opposition soll die Tarifbindung auch dadurch gestärkt werden, dass bestehende Tarifverträge für die jeweilige Branche allgemeinverbindlich festgesetzt werden. »Tarifflucht wird dadurch nicht länger belohnt, Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten wird ausgeschlossen.« Im Südwesten gibt es ein eigenes Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG).
Die Gewerkschaften unterstützen den Vorstoß der SPD. Sie fordern einen etwas höheren Vergabemindestlohn: sie verlangen 13,50 Euro. Ein Verdi-Sprecher sagte: »Niedriglöhne darf es nicht im Auftrag des Staates geben.«
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